Die einzige Frage

Von was handelt die Willensfreiheit?
Es geht um eine einzige Frage:
Hätte eine bestimmte Person P zu einem bestimmten Zeitpunkt t auch anders handeln können, als sie gehandelt hat?
Wer die Frage verneint, verneint die Möglichkeit des freien Willens.
Wer die Frage bejaht, bejaht die Möglichkeit der Willensfreiheit.
Das ist alles. Die Definition dessen, von was die Willensfreiheit handelt, lässt sich auf diese eine Frage reduzieren. Die Antwort lautet entweder Ja oder Nein, so, wie die Frage, ob die Erde sich um die Sonne dreht, der Mensch mit den Affen einen gemeinsamen Vorfahren teilt oder ob Wasser aus zwei Wasserstoffatomen und einem Sauerstoffatom besteht, ebenfalls mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.
Viele Philosophen und auch manche Psychologen versuchen nun, mit Ausweichmanövern diese Fragestellung zu umgehen und sich dadurch einer konkreten Stellungnahme zu entziehen. Sie eröffnen Nebenschauplätze, indem sie von den „eigentlich interessanten Fragen“ fabulieren, (T. Metzinger), oder behaupten, es existiere Unvereinbares gleichzeitig, (der Wille sei sowohl determiniert als auch frei, (J. Kuhl) oder sie beschäftigen sich mit individuellen Fähigkeiten zur Selbstwahrnehmung und Selbstkontrolle. ( J.Bauer).
Alle diese Themenbereiche berühren lediglich Unterkategorien von Fragestellungen, die zwar in Teilaspekten das menschliche Handeln, Denken und Fühlen betreffen, sie beziehen sich aber nicht auf die übergeordnete und entscheidende Frage des Anderskönnens, die einzig eine Klärung der Frage nach der Existenz der Willensfreiheit erlaubt.
„Free will is dead, let’s bury it“

Sabine Hossenfelder:
I wish people would stop insisting they have free will. It’s terribly annoying. Insisting that free will exists is bad science, like insisting that horoscopes tell you something about the future – it’s not compatible with our knowledge about nature.
According to our best present understanding of the fundamental laws of nature, everything that happens in our universe is due to only four different forces: gravity, electromagnetism, and the strong and weak nuclear force. These forces have been extremely well studied, and they don’t leave any room for free will. (mehr …)
Thomas Metzinger : Die Freiheit, die ich meine …

„Dann müssen wir natürlich verstehen, was „Freiheit“ bedeuten soll. Die meisten Fachleute sind sich einig, dass es das „Anderskönnen“ nicht gibt: Körperbewegungen werden durch Gehirnvorgänge ausgelöst und gesteuert, quantenmechanische Effekte mitteln sich in den relevanten Größenordnungen und bei einer Körpertemperatur von 37° aus. Wenn alle physikalischen Randbedingungen, also der Körper, die Konfiguration des Gehirns und die Umwelt identisch sind, dann wird es auch zu identischen Körperbewegungen und geistigen Abläufen kommen. “
„Anderskönnen gibt es nicht“ fasst Metzinger zusammen. Offensichtlich mag er der Aussage „der meisten Fachleute“ nicht widersprechen, aber das Ergebnis scheint ihn nicht zufrieden zu stellen: Denn sogleich wendet er ein:
„Die eigentlich interessante Frage ist, ob es Formen von Freiheit in einem schwächeren und trotzdem philosophisch interessanten Sinn gibt, die in diesem Sinne mit dem wissenschaftlichen Weltbild in Einklang zu bringen sind.“
Hier wird jede Logik mit Füßen getreten: Denn wenn es kein Anderskönnen gibt, dann gibt es in Bezug auf die Willensfreiheit auch keinerlei andere Formen von Freiheit, weder in einem schwächerem noch in einem stärkerem Sinn.
Warum vernebelt Metzinger mit seinem Einwurf der „eigentlich interessanten Frage“ die Diskussion, die an der Stelle, an der ein Anderskönnen verneint wird, zu Ende ist?
Thomas Metzinger/ „Neuro-Bashing“ als Nachfolger des „Veganer-Bashings“
Untragbare Grenzüberschreitung
Gerhard Luf, em. Professor für Rechtsphilosophie und Kirchengeschichte, gesteht, er habe zwar keinerlei Kompetenz, „um Aussagen über die naturwissenschaftliche Qualität solcher (neurobiologischer) Forschungen zu treffen“.
Wenn es aber darum geht, „ob Fragen der Grundlegung menschlicher Freiheit tatsächlich in den Kategorien eines naturwissenschaftlichen Paradigmas beantwortet werden können“, dann hat er eine ganz klare Meinung:
„Ich meine, dass dies unmöglich ist und sehe darin im Einklang mit vielen Kritikern eine philosophisch untragbare Grenzüberschreitung. “ [1]
Das heißt, Luf gibt freimütig zu, dass ihm zwar neurowissenschaftliches Basiswissen fehlt, gleichwohl sieht er sich auf der sicheren Seite in seiner Ablehnung einer Zuständigkeit der Neurowissenschaften hinsichtlich der Frage, wie frei der Mensch denn in seinem Handeln ist.
Ein Beispiel dafür, wie Ignoranz aufs schönste kompatibel ist mit absoluten Überzeugungen und Gewissheiten.
„We can be absolutely certain only about things we don’t understand.“ Eric Hoffer (mehr …)
Der Schuldbegriff kommt ohne Präzisierung aus

– meint der Strafrechtler Klaus Günther
K. Günther, Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozeßrecht, hält es für überflüssig zu definieren, was Schuld sei. Eine solche positive Begriffsbestimmung sei deshalb nicht notwendig, da man in der Strafrechtspraxis auch ohne eine solche auskomme. Es genüge zu wissen, wann Schuld auszuschließen sei, nämlich immer dann, wenn keine Ausnahmetatbestände nach 20, 21 STGB vorliegen. Das erinnert an den Ausspruch des ehemaligen Richters am Obersten Gerichtshof Potter Stewart, der zur Schwierigkeit der Bestimmung, was Pornographie sei und was nicht gemeint hatte : „I know it when I see it.“
Ohne Schuld – Der U-Bahntreter von Berlin
Der 28-jährige Svetoslav S., der in einem Berliner U-Bahnschacht eine 26-jährige Studentin mit einem Fußtritt die Treppe hinunterstieß, muss für drei Jahre ins Gefängnis. Dem Bulgaren wurde aufgrund einer Intelligenzminderung, einer Gehirnschädigung infolge eines Autounfalls und wegen Drogengebrauchs verminderte Schuldfähigkeit durch einen Gutachter attestiert. (FAZ, 06.07. 2017) Gesetzt den Fall, sowohl in der Rechtswissenschaft, als auch an den Gerichten hätte sich das Wissen um das Fehlen eines freien Willens durchgesetzt – wie würde die rechtliche Behandlung dieses Falles aussehen?
Wenn es keine Schuld gibt, dann kann es auch keine Schuldminderungsgründe mehr geben. Wo nichts ist, kann nichts mehr gemindert werden. In der Bewertung des Falles spielte es also keine Rolle, ob Svetoslav S. nur intelligenzgemindert wäre, ob er zusätzlich noch Drogen genommen, und/oder er den Autounfall erlebt hätte.
Würde es einen Unterschied machen, wenn man bei Svetoslav S. überdurchschnittliche Intelligenz und in der Vergangenheit ein drogenfreies Leben nachgewiesen hätte ? – Nicht, wenn der Bezugrahmen zur Straffestsetzung die Feststellung einer individuellen Schuld wäre, denn auch ein hochintelligenter Svetoslav S, der die gleiche Tat begangen hätte, hätte nicht anders handeln können, als er gehandelt hat. Ob die gleiche Tat durch ein massiv geschädigtes Hirn oder durch ein Gehirn mit nur geringfügig feststellbaren Schäden verursacht wurde ist ohne Bedeutung; in beiden Fällen liefen die neuronalen Prozesse in determinierter (evtl auch indeterminierter) Weise ab, auf deren Ergebnis der Täter in keinem Fall Einfluss nehmen konnte.
„Schuldparadoxon“ ? – hier irrt Gerhard Roth

„Solchen Tätern wird von Gerichten meist eine „besondere Schwere der Schuld“ bescheinigt. Aus der Perspektive der Hirnforschung ergibt sich hingegen ein „Schuldparadoxon“: Je verabscheuungswürdiger im Sinne des traditionellen Strafrechts, desto klarer die neurologisch-psychische Bedingtheit des Täters und der Tat.“ Gerhard Roth: Ohne Schuld keine Sühne
Mit der Annahme eines „Schuldparadoxons“ beweist Roth, dass er das von ihm selbst vertretene Konzept – ‚Willensfreiheit gibt es nicht ‚– mitunter aus dem Blick verliert bzw. unbewusst weiterhin von der Intuition eines freien Willens geprägt ist.
Denn es spielt überhaupt keine Rolle, ob „besonders abscheuliche Delikte“ mehr oder ob sie weniger mit angeborenen bzw. früh erworbenen neuralen Schädigungen zusammenhängen.
Mit dem Wegfall der Willensfreiheit kann es weder „mildernde“ noch „schulderschwerende“ Umstände geben, denn wo NICHTS – i.e. Schuld – existiert, kann auch nichts mehr gemindert oder erschwert werden.
Wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt t0 niemand in der Lage ist, eine kausal von dieser Situation unabhängige Entscheidung t>t0 zu fällen, (vgl. B. Kanitscheider), dann ist das Konzept der mildernden Umstände obsolet geworden; denn ob das Handeln zu einem überwiegenden Teil auf Umwelteinflüssen oder überwiegend auf genetischen Ursachen beruht, ist unerheblich in Bezug auf die Determiniertheit des Handelns: Der gemeine Ladendieb ist genauso unschuldig wie der brutale Mörder, denn sowohl ersterer als auch letzterer konnten zum Zeitpunkt der Tatausführung nicht anders handeln, als sie gehandelt haben.
Die Determiniertheit der verschiedenen Deliktbegehungen als Ergebnis neuronaler Aktivität, welche auf kausal wirksamen physikalisch-chemischen Gesetzen beruht, folgt somit demselben physikalischen Prinzip und richtet sich in keiner Weise nach der Schwere der kriminellen Tat.
Blogbeitrag unter Willensfreiheit, Schuld und Strafe, Spektrum.de
Wenn es keinen Freien Willen gibt – was bleibt dann von der Moral

bzw. der moralischen Empörung?
Angenommen, das Gefühl der Empörung ließe sich auf einer Skala von 1 (niedrig) bis 10 (sehr hoch) bewerten, dann kann man davon ausgehen, dass ein Wissen in der Bevölkerung um das Fehlen eines freien Willens dazu führen könnte, dass die durchschnittlich gemessenen Werte auf der Empörungsskala von 10 auf 7 oder noch tiefer sinken würden. (mehr …)
Im Krieg: „Feinde des freien Willens“

Mark Balaguer, Philosoph an der California State University in Los Angeles , bezeichnet diejenigen, die verneinen, dass der Mensch über einen freien Willen verfügt, als „Feinde des freien Willens“:
Tatsächlich scheinen die Experimente von Haynes den Feinden des freien Willens wie auf den Leib geschnitten (… ). Diese Ergebnisse von Haynes scheinen ein vernichtendes Argument gegen den freien Willen zu liefern.
M. Balaguer: Der freie Wille, University Press, 2015
Ein Philosoph gebraucht Kriegsmetaphorik? Nicht mehr um Falsifikation und Verifizierung soll es gehen, sondern um Feinderkennung? Feinde muss man schlagen, vernichten – wird die Diskussion um den freien Willen jetzt bereits als Kriegsschauplatz verstanden und mit Metaphern vom Krieg geführt? (mehr …)
Wenn aber alle Teile nicht frei sind, kann das Gesamtsystem nicht frei sein

Christian Hoppe
„Nun ist da aber mein Gehirn, eingebettet in den Organismus und über das Nervensystem rundum mit ihm verknüpft. Und der Organismus ist seinerseits eingebettet in die Umwelt, mit der er physisch und chemisch fortlaufend interagiert. Alle diese Prozesse laufen determiniert ab. Kein Mensch kann sie vorausberechnen. Aber von Augenblick zu Augenblick kann sich der Gesamtzustand – Umwelt, Organismus, Gehirn – nur genau so verändern, wie er sich verändert. Kein einzelnes Element meines physischen Organismus verfügt über Freiheit, der gesamte Organismus ist in allen seinen Einzelteilen und Einzelfunktionen determiniert. Wie kann aber ein Gesamtsystem frei sein, wenn seine sämtlichen Bestandteile es nicht sind?
Intentionalität gibt es schon auf Zellebene
Manche mögen nun einwenden, hier läge ein mer(e)ologischer Fehlschluss vor: zu Unrecht werde dem Gesamtsystem eine Eigenschaft abgesprochen, nur weil die Teile (meros, das Teil) diese Eigenschaft nicht haben. Mit gleichem Recht könne man dann ja auch das Denken und das Fühlen als Illusionen bezeichnen, da keine Nervenzelle denken oder fühlen kann. Betrachtet man die Sache aber genauer, so kann man durchaus schon bei Molekülen und erst Recht bei Zellen rudimentäre Fähigkeiten der Reaktionsfähigkeit auf die Umwelt, ja sogar der Intentionalität (leben wollen) erkennen. (mehr …)