Illusion Willensfreiheit

Der Elefant im Labor

„Menschen einen freien Willen zu attestieren, ist kein moralisches Urteil, sondern nimmt für sich in Anspruch, die Welt faktisch zu beschreiben. Diese sogenannte Tatsachenbehauptung mochte damals in den Zeiten von Locke, Rousseau und Thomas Jefferson sinnvoll gewesen sein, doch mit den jüngsten Erkenntnissen der Biowissenschaften lässt sie sich nicht wirklich in Einklang bringen.

Der Widerspruch zwischen dem freien Willen und der heutigen Wissenschaft ist der Elefant im Labor, den viele lieber nicht sehen wollen, während sie in ihre Mikroskope und MRT Scans starren.“

Yuval Noah Harari, Homo Deus. Eine Geschichte von Morgen, S.380

„Eifersuchtswahn“ – BGH kassiert Freispruch des Landgerichts Saarlouis – ein richtiges Urteil, wenn auch aus den falschen Gründen

Das Landgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Hiergegen wendet sich der Nebenkläger mit seiner auf die Sachrüge gestützten Revision. Das Rechtsmittel hat in Einklang mit der Auffassung des Generalbundesanwalts Erfolg.“

Psychotiker (Geisteskranke) Alkoholisierte / schwer Intelligenzgeminderte – das sind die Spitzen jener Eisberge, an welchen Richter erkennen, dass es mit der Steuerungsfähigkeit von – wie Sie annehmen, nur bestimmten Menschen – nicht allzu gut bestellt ist.

Was sie dabei übersehen, ist, dass kein einziger Mensch steuerungsfähig in dem Sinne ist, unter mehreren möglichen Zukünften, wählen zu können. Dies wird aber vom Gesetzgeber angenommen, siehe §20 StGB schuldunfähig ist, wer (infolge seelischer Störung etc.) unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Im Grunde geht es eigentlich um gestörte, verminderte Anpassungsfähigkeiten von Psychotikern / Alkoholisierten und Intelligenzgeminderten, die, weil sie so viel schlechter sind, im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung, der es gelingt, sich den Normen der Gesellschaft so weit anzupassen, dass sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommt, in den Fokus der Justitia geraten.

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit vom versuchten Totschlag freigesprochen, da nicht auszuschließen sei, dass die Steuerungsfähigkeit des Täters während der Tatbegehung völlig aufgehoben gewesen sei.

Das Landgericht geht also davon aus, dass Menschen grundsätzlich dazu in der Lage seien, das Unrecht einer Tat einzusehen und / oder nach dieser Einsicht zu handeln, sich also gesetzeskonform zu verhalten und sich unter mehreren Zukünften die gewünschte aussuchen zu können.

Kommt es doch zu einer Tatbegehung, dann trifft den Täter keine Schuld, sofern er unter einem Wahn oder einer Psychose gehandelt hat, denn dann fehlte ihm ja die Steuerungsfähigkeit, die jeder „normale“, sich normgerecht verhaltende Mensch, besitzen soll.

Dass kein Mensch über eine solche Steuerungsfähigkeit, die einem die Wahl unter mehreren Zukünften lässt, verfügt, davon wissen die Richter offensichtlich nichts. Ein solches Wissen würde ja auch die gesamte Strafrechtsdogmatik zum Einsturz bringen.

Der BGH argumentiert, das Vorliegen von Eifersuchtswahn sei nicht wirklich geprüft worden. Als Grundlage für diese Annahme hätte man ja nur die Aussage eines Polizisten, deren Einzelheiten aber nicht vorlägen. Es könnte ja sein, dass der Täter sich eben nicht alles nur eingebildet habe, dass es also Gründe für die Eifersucht des Verurteilten gegeben haben könnte. Und dann könnte man nicht von einem Eifersuchtswahn sprechen. Der Prüfung dieser Frage hätte das Landgericht tatsächlich nachgehen müssen und ihr Unterlassen rügt der BGH.

Sabine Hossenfelder: You don’t have a free will, but dont’t worry

Transkription: „Der freie Wille als die Idee, dass es in diesem gegenwärtigen Moment verschiedene Zukünfte geben kann und dass Ihr freier Wille eine Rolle darin spielt, welche der möglichen Zukünfte Realität wird. Dies ist nach meiner Ansicht die Art, in der die meisten von uns intuitiv über den freien Willen denken, da dies mit unserer Erfahrung übereinstimmt, wie die Welt zu funktionieren scheint.

Aber was stimmt nicht mit dieser intuitiven Idee, dass wir auf irgendeine Art fähig wären, unter verschiedenen Zukünften wählen zu können?

Alle Naturgesetze haben die gemeinsame Eigenschaft, dass Sie, wenn zu Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt den spezifischen Anfangszustand kennen, z.B. die exakten Details der Teilchen in Ihrem Gehirn sowie den gesamten Input, den Ihr Gehirn in diesem Moment erhält, dann können Sie aus diesen Anfangsbedingungen berechnen, was zu jedem anderen Zeitpunkt passiert.

Auf den Punkt gebracht bedeutet dies, dass die ganze Geschichte des Universums und jedes einzelne Detail bereits beim Urknall festgelegt wurde. Wir schauen nur zu, wie es sich abspielt.

Diese deterministischen Naturgesetze gelten für Sie und Ihr Gehirn, da Sie aus Teilchen bestehen und was mit Ihnen passiert, ist eine Folge dessen, was mit diesen Teilchen passiert.

Viele Menschen nennen dies „Materialismus“ oder „Reduktionismus“ und denken dann, dass, indem sie dieser Tatsache eine Bezeichnung gegeben haben, welche auf „- ism“ endet, sie dadurch entschuldigt seien, nicht daran glauben zu müssen. Natürlich, wenn Sie darauf bestehen, nicht an den Reduktionismus glauben zu wollen, geht das in Ordnung. Aber es handelt sich dann letztlich um die Leugnung von wissenschaftlicher Evidenz. Wir nehmen nicht an, dass Gehirne aus Teilchen gemacht sind, wir wissen es. Wir nehmen nicht an, wir wissen, dass wir aus diesem Gesetz aus den einzelnen Teilen ableiten können, was das ganze Objekt macht. Wenn Sie das Gegenteil behaupten, widersprechen Sie der etablierten Wissenschaft. Ich kann Sie nicht davon abhalten, wissenschaftliche Evidenz zu verneinen, aber so werden Sie niemals verstehen, wie das Universum tatsächlich funktioniert.

Das Problem mit dem freien Willen ist, dass gemäß den uns bekannten Naturgesetzen, die den Menschen auf fundamentaler Ebene beschreiben, die Zukunft von der Gegenwart bestimmt wird.

Die „Staatsnotwendige Fiktion“ und das deutsche Strafrecht

Der Begriff der Schuld und der normative Rückgriff auf die Illusion der Willensfreiheit

Voraussetzung für die Strafbarkeit ist neben der Verwirklichung des rechtswidrigen Straftatbestandes das Vorliegen von Schuld.

Da der Gesetzgeber keine Definition der Schuld festgelegt hat, wird ein normativer Schuldbegriff zugrunde gelegt. Danach bedeutet Schuld die persönliche Vorwerfbarkeit vorsätzlichen und fahrlässigen Handelns: „Der Verhaltensvorwurf beruht auf dem Gedanken der Willensfreiheit. Vorwerfbarkeit des Verhaltens setzt voraus, dass der Täter sich anders hätte entscheiden können.“1

Für den Strafrechtler Eduard Kohlrausch handelt es sich beim Schuldvorwurf, (der auf der Willensfreiheit gründet), gar um eine „staatsnotwendige Fiktion“.

Nicht Anders Handeln Können

“ Es sei nun gar nicht näher auf die Frage der Willensfreiheit eingegangen. Ich kann mich mit der Bemerkung begnügen, daß für mein Denkvermögen ein Mensch, der unter eindeutig gegebenen äußeren und inneren Umständen genau so gut so wie anders handeln könnte, nicht ins Zuchthaus, auch nicht in eine Irrenanstalt, sondern in einen Glaskasten gehört, auf daß ihn jeder anstaune als die abnormste und unbegreiflichste Bildung, die je ein Menschenauge bisher geschaut hat. Viele Juristen können sich ein solches Menschenwesen vorstellen, ich kann es nicht und tröste mich mit sonst nicht unbedeutenden Köpfen, die es auch nicht konnten oder können.“ 2

Der Irrtum von Kohlrausch

„Aber eine solche indeterministische oder besser indifferentistische Willensfreiheit einmal vorausgesetzt: wohin führt uns jene auf ihr aufgebaute Proportion? Dahin, dass der „schlechte“ Charakter milder zu bestrafen ist, als der „gute“. Denn darüber, dass der letztere leichter anders handeln konnte, als der, der erst schlechte Neigungen zu überwinden hat, kann doch kein Zweifel sein.“ 3

Hier liegt der Irrtum Kohlrauschs: Die Absenz von Willensfreiheit bedeutet: Es gibt kein schwereres, kein leichteres Handeln, keine Differenzierungsstufen der Freiheit des Handelns, keine Freiheitsgrade des Willens, gleichgültig, ob der Handelnde einen „guten“ Charakter oder „schlechten“ Charakter aufwies, in keinem Fall konnte er anders handeln, als er gehandelt hat.

Eternal Morality – What Julian Baggini is wrong about

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The British philosopher Julian Baggini is right when he writes in an article on Big Think:

“ the idea that racist, sexist or otherwise bigoted views automatically disqualify a historical figure from admiration is misguided. Anyone who cannot bring themselves to admire such a historical figure betrays a profound lack of understanding about just how socially conditioned all our minds are, even the greatest. Because the prejudice seems so self-evidently wrong, they just cannot imagine how anyone could fail to see this without being depraved.

Their outrage arrogantly supposes that they are so virtuous that they would never be so immoral, even when everyone around them was blind to the injustice.  „

 But Baggini is wrong in the following:

But there is a very important difference between the living and the dead. The living can come to see how their actions were wrong, acknowledge that, and show remorse.

We are not responsible for creating the distorted values that shaped us and our society but we can learn to take responsibility for how we deal with them now.“

For even the living cannot choose whether or not what they do corresponds to the values and moral rules of their society (since there is no free will).

That is why there is no difference between the dead and the living and that is why there can be no attribution of guilt to the latter. The only difference that there is for the living is that they live in a different time than the dead and thus in an environment in which the prevailing morality has changed: whether the living can adapt their behavior to it or not, they do not have that in control.

Sentences such as that the living could „learn to take responsibility“ „are nothing but
philosophical chit-chat.

„But the worry that we would be unable to condemn what most needs condemnation is baseless. Misogyny and racism are no less repulsive because they are the products of societies as much, if not more, than they are of individuals. To excuse Hume is not to excuse racism; to excuse Aristotle is not to excuse sexism. Racism and sexism were never okay, people simply wrongly believed that they were.“

Racism and sexism were never okay, people simply wrongly believed that they were –  that is such a ridiculous sentence … as if one were to say that it was never okay to hold slaves, to believe in witches or that human sacrifices graciously appease the gods … .

There is no natural law for a certain morality.  There is no natural law that excludes racism, sexism or slavery or homophobia.
Morality is always a product of the environment, of society, there is no such thing as a superior morality that would always and at all times be valid.

§ 20 StGB – Die strafrechtliche Definition der Schuld

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§ 20 Strafgesetzbuch:  Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“

Das deutsche Strafgesetzbuch definiert Schuld also nur indirekt – über die Aufzählung von Schuldausschließungsgründen.

Danach liegt keine Schuld vor bei:

 

1.) einer krankhaften seelischen Störung

2.)  Schwachsinn

3.)  einer anderen schweren seelischen Abartigkeit

 

Das bedeutet im Umkehrschluss:

Jeder, der nicht unter die vorgenannten Diagnosen fällt, soll grundsätzlich in der Lage sein, nach jener Einsicht, (die Tat ist Unrecht), zu handeln, ihm wäre es  somit möglich gewesen, die Tat nicht zu begehen. Wurde die Tat trotz dieser Einsicht begangen, so handelte der Täter schuldhaft. 

Schuld wird im Strafgesetzbuch somit nicht positiv formuliert, sondern sie wird quasi als allgemein vorhanden unterstellt:  Schuld liegt grundsätzlich vor, es sei denn, jemand ist schwachsinnig, seelisch abartig oder krankhaft seelisch gestört.

Das ist die implizite Annahme der Willensfreiheit: Jeder, der über die Einsicht in den Unrechtscharakter einer Tat verfügt, ist demnach auch fähig, sich rechtskonform zu verhalten.  Alle Straftäter, die schuldig gesprochen wurden, begingen folglich die Straftat, obwohl sie hätten anders handeln können. 

Willensfreiheit jedoch ist eine Illusion, deshalb ist es  völlig irrelevant, ob jemand als seelisch krank oder schwachsinnig oder  psychisch gesund eingestuft wird, in keinem Fall konnte jemand anders handeln und das Konzept der “ Schuld“ ist damit hinfällig.

§ 21 StGB zählt  Schuldminderungsgründe auf. Aber etwas, das es nicht gibt, kann auch nicht gemindert werden. 

 

English version:  The Criminal Definition of Guilt

§ 20 German Criminal Code:  Lack of criminal responsibility  due to mental disorders

„A person who, when committing the offence, is incapable of understanding or acting in accordance with the injustice of the offence due to a pathological mental disorder, a profound disturbance of consciousness, or a mental deficiency or any other serious mental abnormality, shall act without guilt.

The German Criminal Code thus defines guilt only indirectly – by enumerating grounds for exclusion from guilt.

According to this, there is no guilt attached:

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Unpredictability – What free will is not about

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Among the physicists there are some who do no favours to the discussion about freedom of will, because they attribute this completely new, namely their own, highly personal definitions of freedom of will, which have nothing at all to do with the original view of what free will means.
This then leads, as in the case of Michio Kaku, to the absurd result that he publicly declares himself a follower of free will, while he is actually convinced that man is not responsible for his actions and is therefore innocent. But according to Kaku, man has freedom of will after all. This contradiction can only be resolved if one understands that Kaku does not associate freedom of will with being able to act otherwise, but wishes to have non-deterministic effects taken into account through the influence of quantum mechanics, so that the future is not predictable for man – and that, Heisenberg’s principle of uncertainty, is freedom of will.

What is Consciousness ? - Three Stages of Consciousness | Michio Kaku

Photo © YouTube

11:00 / 19:47 What is Consciousness ? – Three Stages of Consciousness
Here Kaku leads the discussion ad absurdum. For quantum-mechanical influences may contribute to a different course when history is rewound and then restarted, but they offer just as little freedom for a different action as a completely determined process.

Note: Heisenberg’s uncertainty principle applies to all living things: bacteria, fungi, plants, animals – their future is also unpredictable, and this means, conversely, that „freedom of will“ also applies to the common meadow mushroom, the bacterium pseudomonas syringae, the forest mouse and the black-spotted domestic cow. This is the logical and mad continuation of Kaku’s self-definition of free will …. (And by the way: There are indeed researchers who have attested the fruit fly a Free Will in all seriousness, since it behaved unpredictably in experiments in which it was examined for its escape behaviour … )

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Warum die Physik zum Freien Willen besser schweigen sollte – What?

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Für Florian Aigner, Physiker und Wissenschaftsjournalist, ist das mit dem freien Willen eine ganz einfache Sache. In: Der Zufall, das Universum und Du schreibt er:

„Es mag schon sein, dass der freie Wille auf der Aktivität unserer Nervenzellen beruht, und dass diese Nervenzellaktivität nichts anderes ist als eine Folge von chemischen und physikalischen Reaktionen. Doch das bedeutet nicht, dass wir auf der Ebene der Physik über Willensfreiheit reden können. Das ist nun mal ein Begriff der dort nichts verloren hat. Wir können auch niemandem erklären, wie eine Papaya schmeckt, wenn wir ihre chemischen Inhaltsstoffe sauber und gründlich aufschreiben.“ (1)

Aigner vermengt hier zunächst das Thema der Qualia mit der Frage des freien Willens; Qualia sind nicht Gegenstand der Willensfreiheitsdebatte. Diese handelt von der Vorstellung, dass der Mensch in einer konkreten Situation anders hätte handeln können, als er tatsächlich gehandelt hat. Auf dieser Annahme gründet der Schuldvorwurf.

Willensfreiheit beinhaltet jedoch nicht die Frage,  wie es sich anfühlt, der Täter einer bestimmten Straftat zu sein.

Oberflächlich betrachtet hat Aigner recht: Auf der Ebene der Physik kann man im Prinzip über nichts Menschliches Allzumenschliches mehr sprechen: Liebe, Hass, Neid, Gier, Habsucht, Freundschaft  – alle diese Konzepte sind in der Welt der vier fundamentalen Wechselwirkungen  – Elektromagnetismus, starke und schwache Wechselwirkung und Gravitation – sinnlos, man trifft sie dort schlicht nicht an. Nur beruht das Phänomen des Verliebtseins etwa nicht auf Gehirnaktivität?  Alle Empfindungen werden schließlich durch Nervenzellaktivitäten hervorgebracht und diese beruhen wiederum – wie Aigner selbst konstatiert – auf elektrischen und chemischen Prozessen und unterliegen also ausnahmslos den Gesetzen der Physik.

Und wenn alles Verhalten, ob von Mensch oder Tier, von den vier fundamentalen Gesetzen der Wechselwirkung regiert wird, dann KANN es keine Willensfreiheit, keine Freiheit von diesen physikalischen Gesetzen geben. Auf welcher Beschreibungsebene man auch immer ansetzt, ist dabei völlig gleichgültig: jede Behauptung, durch die impliziert wird, man könne in irgendeiner Weise unabhängig von diesen Gesetzen denken, fühlen oder handeln, verletzt das Standardmodell der Physik.

Im Grunde führt Aigner ein Scheinargument auf, wenn er insistiert, die Physik sei für die Frage nach dem Freien Willen schlicht nicht zuständig. Denn selbstverständlich dürfen auf keiner einzigen Beschreibungsebene Annahmen gemacht werden, die den physikalischen Grundprinzipien zuwiderlaufen; sie müssen mit diesen vereinbar sein.

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Harroganz – when Halbwissen meets Arroganz

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Philosophen, die der Meinung sind, das Thema Willensfreiheit sei vor allem ihr Metier und noch vor Neurologen oder anderen Naturwissenschaftlern sei es an ihnen, Aussagen über die Existenz oder Nichtexistenz des freien Willens zu treffen,  hat man ja schon einige kennen lernen dürfen. Es zeigte sich dann wiederholt, dass die selbstgewisse Proklamation fachlicher Zuständigkeit sich oftmals umgekehrt proportional zu dem von den Philosophen gezeigten Verständnis wissenschaftlicher Zusammenhänge verhielt, knowledge gaps everywhere; man ist also schon einiges gewohnt.

Das Ausmaß an Herablassung bei gleichzeitiger Ahnungslosigkeit zum Thema selbst, das Thomas Metzinger in einem Interview auf Telepolis offenbart, ergibt dann aber doch noch mal eine besondere Qualität und würde es die Metapher vom Elfenbeinturm nicht geben, man müsste sie aus Anlass von Metzingers Äußerungen neu erfinden.

„Selbstgefällige ältere Herren“

Befragt zu den verschiedenen Positionen,  die es in der Debatte um die Willensfreiheit gibt, behauptet Metzinger, es gäbe diese Parteien gar nicht, stattdessen aber:

“ Was es gibt, sind selbstgefällige ältere Herren, die etwas über 30 Jahre alte Experimente von Benjamin Libet aufgeschnappt haben und sich im Feuilleton konservativer Tageszeitungen lächerlich machen. Es gibt auch einige wenige Vertreter der Hirnforschung, die die Feinheiten der philosophischen Willensfreiheitsdebatte nicht kennen …und dem öffentlichen Ruf ihrer eigenen akademischen Disziplin schaden.“

Wer die selbstgefälligen älteren Herren sind, und weshalb sie sich lächerlich gemacht und welche Hirnforscher warum dem Ruf ihrer akademischen Disziplin geschadet haben – man erfährt es nicht; zu allem schweigt Herr Metzinger vornehm, so wie er sich auch über Jahre zur Debatte um den freien Willen ausschweigen musste:   „Ich bin wirklich froh, dass ich die innere Disziplin aufgebracht habe, die so genannte „Willensfreiheitsdebatte“ über die letzten Jahre zu boykottieren“.

TOO BIG TO BE DISCUSSED 

Herrn Metzinger treibt zudem noch ein ganz besonderes Problem um, das sich häufig einstellt, wenn man im Elfenbeinturm wohnt: (mehr …)

Freier Wille – nur eine Fata Morgana

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It is fine to talk of free will as an emergent, or even convergent result, yet if that result is an illusion, then we still can’t call it real. I would say that Free-will is less like a baseball and more like a mirage in the desert. It is as real to us as water when we see it, but when we get up close it disappears.

Matthew Putnam

 

 

 

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