Norbert Nedopil, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
“ … von einem Wunsch oder einer Absicht bis zu der Durchführung einer Handlung (sind) wesentlich mehr Schritte erforderlich, als sie durch heutige neurowissenschaftliche Methoden verlässlich erfasst werden können. Diese Vielzahl der Schritte und Regulationsmechanismen sind durch eine unermessliche und unvorstellbare Zahl neuronaler Verbindungen und Aktivitäten reguliert. Es geht nicht nur um 14 Milliarden Nervenzellen –
( Nedopil ist nicht einmal in den grundlegenden Basics bewandert, denn die „14“ Milliarden Nervenzellen können nicht durch einen simplen Zahlendreher entstanden sein, die 14 Milliarden (- knapp ein Sechstel der tatsächlichen Anzahl), lassen sich offensichtlich nur mit mangelhaften Kenntnissen Nedopils erklären) –
– (…) es geht bei jeder Nervenzelle auch noch um eine Vielzahl von Rezeptoren, die variable Empfindlichkeit haben, wodurch sich eine auch nur ungefähre Berechnung der Möglichkeiten, die ein Impuls nehmen kann, kaum je bewerkstelligen lassen dürfte. Wenn es aber schon bei einem dreigliedrigem Chaospendel nicht gelingt, die Pendelausschläge zu berechnen, wie viel weniger kann dies in einem so komplexen Gebilde wie dem Gehirn gelingen. „[1]
Keine Beweise ?
„Vor diesem Hintergrund ist mein persönlicher Standpunkt, dass es trotz aller anerkennenswerter und wichtiger Fortschritte der Neurowissenschaften in Anbetracht der Komplexität des Zentralnervensystems und der Unsicherheit über denkbare Entscheidungsmöglichkeiten keinen Beweis für oder gegen den freien Willen gibt; es gibt aber genügend Platz für die Willensfreiheit.“
Die weitere Argumentationsstrategie folgt einem altvertrautem Muster; es wird die Behauptung aufgestellt: Wenn man das große Ganze nicht in allen Einzelheiten kennt, dann darf man auch keine Aussagen zu einzelnen Aspekten machen.
Was ist von Nedopils Aussage zu halten, es gäbe keinen Beweis für oder gegen den freien Willen?
Inzwischen gibt es viele wissenschaftliche Experimente, durch welche die Existenz eines freien Willens infrage gestellt wird.
Es existiert jedoch kein einziges wissenschaftliches Experiment, durch welches die Annahme der Existenz eines freien Willens gestützt würde. Die Situation ähnelt der Frage nach der Beweisbarkeit Gottes: Gläubige verweisen darauf, dass kein Wissenschaftler bisher die Nichtexistenz Gottes beweisen konnte, also glauben sie beruhigt weiter. Im Falle der Willensfreiheit stellt Nedopil fest : “ es gibt aber genügend Platz für Willensfreiheit“ Was nichts anderes heißt, wo nichts bewiesen ist, darf alles gelten. „In Analogie dazu meine ich, dass Freiheit des Willens auch dadurch gewährt wird, dass sie dem Menschen von anderen Menschen zugebilligt wird.“ [2]
Willensfreiheit existiert, da wir sie anderen zugestehen, diese Aussage ist ein Beispiel für magisches Denken, sie hat aber mit wissenschaftlicher Beweisführung nichts mehr zu tun.
[1] Norbert Nedopil: Der freie Wille und die Schuldfähgkeit in Recht und Psychiatrie, in: Thomas Stompe, Hans Schanda (Hg) Der freie Wille und die Schuldfähigkeit, S. 220
[2] ebd.