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Der Schuldbegriff kommt ohne Präzisierung aus

DSCI1325 (2)

 

– meint der Strafrechtler Klaus Günther

K. Günther, Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozeßrecht, hält es für überflüssig zu definieren, was Schuld sei. Eine solche positive Begriffsbestimmung sei deshalb nicht notwendig, da man in der Strafrechtspraxis auch ohne eine solche auskomme. Es genüge zu wissen, wann Schuld auszuschließen sei, nämlich immer dann, wenn keine Ausnahmetatbestände nach 20, 21 STGB vorliegen. Das erinnert an den Ausspruch des ehemaligen Richters  am Obersten Gerichtshof Potter Stewart,  der zur Schwierigkeit der Bestimmung, was Pornographie sei und was nicht gemeint hatte :          „I know it when I see it.“

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