Illusion Willensfreiheit

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Untragbare Grenzüberschreitung

Gerhard Luf, em. Professor für Rechtsphilosophie und Kirchengeschichte, gesteht, er habe zwar keinerlei Kompetenz, „um Aussagen über die naturwissenschaftliche Qualität solcher (neurobiologischer) Forschungen zu treffen“.

Wenn es aber darum geht, „ob Fragen der Grundlegung menschlicher Freiheit tatsächlich in den Kategorien eines naturwissenschaftlichen Paradigmas beantwortet werden können“, dann hat er eine ganz klare Meinung:

„Ich meine, dass dies unmöglich ist und sehe darin im Einklang mit vielen Kritikern eine philosophisch untragbare Grenzüberschreitung. “ [1]

Das heißt, Luf gibt freimütig zu, dass ihm zwar neurowissenschaftliches  Basiswissen fehlt, gleichwohl sieht er sich auf der sicheren Seite in seiner Ablehnung einer  Zuständigkeit der Neurowissenschaften hinsichtlich der Frage, wie frei  der Mensch  denn in seinem Handeln ist.

Ein Beispiel dafür, wie  Ignoranz aufs schönste kompatibel ist mit absoluten Überzeugungen und Gewissheiten.

„We can be absolutely certain only about things we don’t understand.“ Eric Hoffer 

Luf ist sich bewusst darüber, was es bedeutet wenn die Erkenntnisse der Neurowissenschaften ( die er nicht glauben mag noch kann, richtig sind:

Wenn diese Befunde zuträfen, dann wäre die Rede von moralisch bzw. rechtlich verantworteten Handeln obsolet.

Um einen gedanklichen Schnellschuss handelt es sich jedoch bei den folgenden Annahmen:

An diesem Befund orientierte jurstische Handlungstheorien

 

Luf sucht Trost in  Kants Kritik der reinen Vernunft und in der Kritik der Praktischen Vernunft:

„Kant sieht als möglich an, naturale Bedingtheit einerseits und Freiheit andererseits zu vereinbaren. Er geht zunächst davon aus, dass sich Freiheit in einer bloß empirisch gedachten Erfahrungswirklichkeit als unbedingtes Prinzip weder beweisen noch widerlegen ließe.  – (Vorabimmunisierung gegen jegliche Kritik – Gott lässt sich weder beweisen noch widerlegen, Ergo Gott kann es geben, lasst uns daran glauben

 

 

[1] Gerhard Luf, Willensfreiheit in rechtsphilosophischer Perspektive, in Der Freie Wille und die Schuldfähigkeit, Thomas Stompe, Hans Schanda (Hg), S. 103f

 


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