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Wenn es keinen Freien Willen gibt – was bleibt dann von der Moral

 

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bzw. der moralischen Empörung?

Angenommen, das Gefühl der Empörung ließe sich auf einer Skala von 1 (niedrig) bis 10 (sehr hoch) bewerten, dann kann man davon ausgehen, dass ein Wissen in der Bevölkerung um das Fehlen eines freien Willens dazu führen könnte, dass die durchschnittlich gemessenen Werte auf der Empörungsskala von 10 auf 7 oder noch tiefer sinken würden. Die Empörungsenergie würde dann nicht mehr in gleichem Maße gebraucht, wenn an ihre Stelle ein Wissen um die determinierten, physiologischen Entstehungsbedingungen kriminellen Verhaltens treten könnte. Ein Gedankenexperiment soll das verdeutlichen:
In den News:
a) : Im Dorf X wurde ein 10 jähriges Mädchen bei einem plötzlich herauf ziehendem Gewitter tödlich von einem Blitz getroffen.
b): Im Dorf Y  wurde ein 10 jähriges Mädchen von einem Mastiff Hund zu Tode gebissen.
c)  Im Dorf  Z wurde ein 10 jähriges Mädchens ermordet aufgefunden.

Beim Lesen der drei verschiedenen Varianten d , dürfte sich der Empörungslevel zwischen 0 und 10 bewegt haben.
Im Fall A dürfte er bei Null gelegen haben, denn wird jemand durch einen Blitz getroffen wird, dann empört uns das nicht, denn wir wissen, dass hier ausschließlich ein Wettergeschehen – wenn auch in schicksalhafter Weise – wirksam war.
Etwas anders sieht die Sache schon bei Var. B aus; hier könnte ein wenig Empörung
darüber aufflammen, dass sich der Halter des Hundes vielleicht vorwerfen lassen muss, seinen Hund nicht adäquat beaufsichtigt, erzogen zu haben, das Gartentor nicht verschloss etc.
In der Var. C dürfte die Empörung so ziemlich aller Menschen sicher bei 10 gelegen haben.
Jetzt wird hypothetisch angenommen, die Akzeptanz des Fehlens eines freien Willens hat sich in der Bevölkerung auf breiter Basis durchgesetzt.
Ein Ergebnis eines solchen Umdenkens wäre dann auch eine Neubewertung des Falles C, es fände eine Annäherung zu der emotionalen Bewertung aus der Variante A statt: Die Empörung fehlt oder ist zumindest sehr stark abgeschwächt, was bleibt, ist das Wissen um ein determiniert, (schicksalhaft) stattgefundenes Verhalten eines Täters.

In früheren Zeiten war das Verhältnis des Menschen zu Gewittern, zu Blitzen ein anderes, ein hoch emotionales.
Starb jemand durch einen Blitz, so traf ihn der Zorn der Götter. Er oder sein Volk hatten Schuld auf sich geladen, Verfehlungen begangen, keine oder nicht ausreichend Opfer gebracht.
Da der Mensch keine Kontrolle über das Wettergeschehen hatte, blieb ihm nur die Furcht, Empörung gegenüber den Gewalten des Blitzes und des Donners wäre auch sinnlos gewesen.
Heute gibt es keinen inneren Aufruhr, keine Furcht vor unberechenbaren Himmelsgöttern und Dämonen am Firmament; unser Verhältnis zu Blitz und Donner ist vollkommen neutral geworden, denn wir haben sie als Vorgänge der Natur verstanden.
Eine solche Wandlung unserer emotionalen Beteiligung und Einstellung könnte es auch einmal in unserem Verhältnis zu kriminellen Tätern geben.


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