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Archiv der Kategorie: Artikel
„Free will is dead, let’s bury it“

Sabine Hossenfelder:
I wish people would stop insisting they have free will. It’s terribly annoying. Insisting that free will exists is bad science, like insisting that horoscopes tell you something about the future – it’s not compatible with our knowledge about nature.
According to our best present understanding of the fundamental laws of nature, everything that happens in our universe is due to only four different forces: gravity, electromagnetism, and the strong and weak nuclear force. These forces have been extremely well studied, and they don’t leave any room for free will. (mehr …)
Thomas Metzinger : Die Freiheit, die ich meine …

„Dann müssen wir natürlich verstehen, was „Freiheit“ bedeuten soll. Die meisten Fachleute sind sich einig, dass es das „Anderskönnen“ nicht gibt: Körperbewegungen werden durch Gehirnvorgänge ausgelöst und gesteuert, quantenmechanische Effekte mitteln sich in den relevanten Größenordnungen und bei einer Körpertemperatur von 37° aus. Wenn alle physikalischen Randbedingungen, also der Körper, die Konfiguration des Gehirns und die Umwelt identisch sind, dann wird es auch zu identischen Körperbewegungen und geistigen Abläufen kommen. “
„Anderskönnen gibt es nicht“ fasst Metzinger zusammen. Offensichtlich mag er der Aussage „der meisten Fachleute“ nicht widersprechen, aber das Ergebnis scheint ihn nicht zufrieden zu stellen: Denn sogleich wendet er ein:
„Die eigentlich interessante Frage ist, ob es Formen von Freiheit in einem schwächeren und trotzdem philosophisch interessanten Sinn gibt, die in diesem Sinne mit dem wissenschaftlichen Weltbild in Einklang zu bringen sind.“
Hier wird jede Logik mit Füßen getreten: Denn wenn es kein Anderskönnen gibt, dann gibt es in Bezug auf die Willensfreiheit auch keinerlei andere Formen von Freiheit, weder in einem schwächerem noch in einem stärkerem Sinn.
Warum vernebelt Metzinger mit seinem Einwurf der „eigentlich interessanten Frage“ die Diskussion, die an der Stelle, an der ein Anderskönnen verneint wird, zu Ende ist?
Thomas Metzinger/ „Neuro-Bashing“ als Nachfolger des „Veganer-Bashings“
Untragbare Grenzüberschreitung
Gerhard Luf, em. Professor für Rechtsphilosophie und Kirchengeschichte, gesteht, er habe zwar keinerlei Kompetenz, „um Aussagen über die naturwissenschaftliche Qualität solcher (neurobiologischer) Forschungen zu treffen“.
Wenn es aber darum geht, „ob Fragen der Grundlegung menschlicher Freiheit tatsächlich in den Kategorien eines naturwissenschaftlichen Paradigmas beantwortet werden können“, dann hat er eine ganz klare Meinung:
„Ich meine, dass dies unmöglich ist und sehe darin im Einklang mit vielen Kritikern eine philosophisch untragbare Grenzüberschreitung. “ [1]
Das heißt, Luf gibt freimütig zu, dass ihm zwar neurowissenschaftliches Basiswissen fehlt, gleichwohl sieht er sich auf der sicheren Seite in seiner Ablehnung einer Zuständigkeit der Neurowissenschaften hinsichtlich der Frage, wie frei der Mensch denn in seinem Handeln ist.
Ein Beispiel dafür, wie Ignoranz aufs schönste kompatibel ist mit absoluten Überzeugungen und Gewissheiten.
„We can be absolutely certain only about things we don’t understand.“ Eric Hoffer (mehr …)
Ohne Schuld – Der U-Bahntreter von Berlin
Der 28-jährige Svetoslav S., der in einem Berliner U-Bahnschacht eine 26-jährige Studentin mit einem Fußtritt die Treppe hinunterstieß, muss für drei Jahre ins Gefängnis. Dem Bulgaren wurde aufgrund einer Intelligenzminderung, einer Gehirnschädigung infolge eines Autounfalls und wegen Drogengebrauchs verminderte Schuldfähigkeit durch einen Gutachter attestiert. (FAZ, 06.07. 2017) Gesetzt den Fall, sowohl in der Rechtswissenschaft, als auch an den Gerichten hätte sich das Wissen um das Fehlen eines freien Willens durchgesetzt – wie würde die rechtliche Behandlung dieses Falles aussehen?
Wenn es keine Schuld gibt, dann kann es auch keine Schuldminderungsgründe mehr geben. Wo nichts ist, kann nichts mehr gemindert werden. In der Bewertung des Falles spielte es also keine Rolle, ob Svetoslav S. nur intelligenzgemindert wäre, ob er zusätzlich noch Drogen genommen, und/oder er den Autounfall erlebt hätte.
Würde es einen Unterschied machen, wenn man bei Svetoslav S. überdurchschnittliche Intelligenz und in der Vergangenheit ein drogenfreies Leben nachgewiesen hätte ? – Nicht, wenn der Bezugrahmen zur Straffestsetzung die Feststellung einer individuellen Schuld wäre, denn auch ein hochintelligenter Svetoslav S, der die gleiche Tat begangen hätte, hätte nicht anders handeln können, als er gehandelt hat. Ob die gleiche Tat durch ein massiv geschädigtes Hirn oder durch ein Gehirn mit nur geringfügig feststellbaren Schäden verursacht wurde ist ohne Bedeutung; in beiden Fällen liefen die neuronalen Prozesse in determinierter (evtl auch indeterminierter) Weise ab, auf deren Ergebnis der Täter in keinem Fall Einfluss nehmen konnte.
Wenn es keinen Freien Willen gibt – was bleibt dann von der Moral

bzw. der moralischen Empörung?
Angenommen, das Gefühl der Empörung ließe sich auf einer Skala von 1 (niedrig) bis 10 (sehr hoch) bewerten, dann kann man davon ausgehen, dass ein Wissen in der Bevölkerung um das Fehlen eines freien Willens dazu führen könnte, dass die durchschnittlich gemessenen Werte auf der Empörungsskala von 10 auf 7 oder noch tiefer sinken würden. (mehr …)
Im Krieg: „Feinde des freien Willens“

Mark Balaguer, Philosoph an der California State University in Los Angeles , bezeichnet diejenigen, die verneinen, dass der Mensch über einen freien Willen verfügt, als „Feinde des freien Willens“:
Tatsächlich scheinen die Experimente von Haynes den Feinden des freien Willens wie auf den Leib geschnitten (… ). Diese Ergebnisse von Haynes scheinen ein vernichtendes Argument gegen den freien Willen zu liefern.
M. Balaguer: Der freie Wille, University Press, 2015
Ein Philosoph gebraucht Kriegsmetaphorik? Nicht mehr um Falsifikation und Verifizierung soll es gehen, sondern um Feinderkennung? Feinde muss man schlagen, vernichten – wird die Diskussion um den freien Willen jetzt bereits als Kriegsschauplatz verstanden und mit Metaphern vom Krieg geführt? (mehr …)
Der strafrechtliche Schuldbegriff

Gerhard Roth:
„Der strafrechtlichen Schuldbegriff baut auf dem metaphysischen Begriff der Willensfreiheit auf, der ein “rein geistiges” Andershandelnkönnen unter identischen physisch-psychischen Bedingungen vorsieht. Dies steht im Widerspruch zum naturwissenschaftlichen Denken und den psychologischen und neurobiologischen Erkenntnissen zur Entwicklung der Persönlichkeit und Motivstruktur des Menschen.
Es wird vorgeschlagen, den Begriff der Willensfreiheit durch den im Zivilrecht vorherrschenden Begriff der “freien Willensbildung” zu ersetzen. Dieser beinhaltet die Fähigkeit, die Rahmenbedingungen und mögliche Konsequenzen eigenen Handelns hinreichend abzuwägen. Sie wird als das Ergebnis der Normalentwicklung des Gehirns und seiner kognitiven, emotionalen und exekutiven Fähigkeiten verstanden. Aus ihr leitet sich eine Verantwortlichkeit eines Menschen für sein Handeln ab.
G.Roth: Schuld und Verantwortung Die Perspektive der Hirnforschung
Die Folgen der fehlenden Freiheit

Bernulf Kanitscheider:
Damit ist es auch vereinbar, dass das Gehirn eine Selbstreflexion beginnt, die die Entscheidung in vielfacher Weise abwägt und gegebenenfalls auf die Auslösung der Handlung verzichtet.
Auch diese Metareflexion ist kein Vorgang, der über der neurologischen Architektur schwebt, sondern wurde durch Sozialisierung und Erziehung dispositionell in die neuronale Verschaltung eingearbeitet. Das bedächtige Abwägen von Handlungsalternativen und die Fähigkeit, über logische Folgerungsketten die Langzeitkonsequenzen von Taten oder Untaten zu erkennen, ist eine Leistung des Gehirns, das dieses durch Training, Vorbild, Anreiz erarbeitet hat. (mehr …)
Bernulf Kanitscheider

„Nun kann es nicht geleugnet werden, dass in uns Menschen verführerische Gefühle am Werk sind, die uns suggerieren, dass trotz aller gesetzesartigen Determiniertheit unseres mentalen Zustandes wir zu jedem beliebigen Zeitpunkt den Eindruck haben, dass wir eine nicht durch Ursachen bestimmte Möglichkeit in uns vorfinden, in einer Wahlsituation jede von zwei Alternativen auszusuchen.
Wie eindringlich auch diese Vorstellung sein mag, dass trotz der vergangenen Geschichte des Universums, die uns in die Situation zum Zeitpunkt t0 gebracht hat, wir in der Lage wären, eine kausal von dieser Situation unabhängige Entscheidung in t>t0 zu fällen, dürfen wir nicht vergessen, dass es sich dabei um eine Illusion handeln kann. Die Menschen erliegen verschiedenen metaphysischen Trugbildern, so auch etwa der, dass die Zeit fließt und wir vom Strom der Zeit weggetragen werden. In gleicher Weise drängt sich nun die Illusion der Unabhängigkeit unserer Entscheidungen vom momentanen Zustands unseres Gehirns auf. Dieser Täuschung erliegen wir aber nur – wie schon Spinoza bemerkte – weil unser Gehirn für uns selber als Handelnde undurchdringlich bleibt. (mehr …)
Kausalgesetz und Willensfreiheit

Max Planck:
„Kausalgesetz und Willensfreiheit – ein Thema so alt wie der innere Drang eines jeden ernsthaft nachdenkenden Menschen, das Bewusstsein seiner eigenen sittlichen Würde in Einklang zu bringen mit seiner Überzeugung von dem Walten einer strengen Gesetzlichkeit in dem gesamten Getriebe der äußeren und inneren Welt. Offenbart sich hier doch auf den ersten Anblick ein Gegensatz, wie er schärfer kaum gedacht werden kann:
Auf der einen Seite der Ablauf aller Geschehnisse nach unverbrüchlichen Regeln – in der Natur wie im Geistesleben -, die Vorbedingung jeder wissenschaftlichen Erkenntnis und die Grundlage allen praktischen Handelns.
Auf der anderen Seite die uns in unserem Selbstbewusstsein, also durch die unmittelbarste Erkenntnisquelle, die es geben kann, verbürgte Gewissheit, dass wir letzten Endes selber Herr sind über unsere eigenen Gedanken und Entschließungen, dass wir in jedem Augenblick die Möglichkeit haben, so oder so zu handeln, klug oder töricht, gut oder schlecht.
Wie reimt sich dies beides zusammen? Sicherlich ist doch jeder einzelne von uns auch nur ein Stück der großen Welt, und daher ebenso wie alle übrigen Wesen ihren Gesetzen unterworfen.“
Max Planck, Kausalgesetz und Willensfreiheit, 1923