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„Eifersuchtswahn“ – BGH kassiert Freispruch des Landgerichts Saarlouis – ein richtiges Urteil, wenn auch aus den falschen Gründen

Eifersuchtswahn vor dem BGH: Eine richtige Kassation aus den falschen Gründen
Summary by Gemini:
„Die Ausgangslage: Das Landgericht Saarlouis sprach einen Angeklagten, der wegen versuchten Totschlags vor Gericht stand, frei. Die Begründung: Aufgrund eines angenommenen Eifersuchtswahns sei die Steuerungsfähigkeit des Täters im Sinne des §20 StGB völlig aufgehoben gewesen.
Die Entscheidung des BGH: Der BGH kassierte den Freispruch und rügte das Landgericht. Die Begründung des BGH war rein juristisch-dogmatischer Natur: Die Feststellung des Eifersuchtswahns sei mangelhaft, da das Landgericht nicht hinreichend geprüft habe, ob die Eifersucht des Angeklagten tatsächlich wahnhaft war oder ob sie auf realen Gegebenheiten beruhte.
Die eigentliche Kritik: Die Illusion der Steuerungsfähigkeit
Die juristische Auseinandersetzung um die korrekte Diagnose eines Wahns lenkt vom eigentlichen Problem ab: der fehlerhaften strafrechtlichen Grundannahme der Steuerungsfähigkeit.
Die Dogmatik des § 20 StGB: Die Justiz geht davon aus, dass der „normale“ Mensch grundsätzlich in der Lage ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln – also unter mehreren Zukünften die gesetzeskonforme Wahl treffen zu können. Nur in extremen Ausnahmefällen, den „Spitzen des Eisbergs“ (wie bei Psychosen oder schwerer Alkoholisierung), wird diese Fähigkeit als aufgehoben betrachtet, was zur Schuldunfähigkeit führt.
Der fundamentale Einwand: Diese Unterscheidung ist unhaltbar. Die angenommene Steuerungsfähigkeit, die einem die Wahl unter verschiedenen möglichen Zukünften gestattet, existiert nicht. Sie ist eine juristische Fiktion.
Wenn „normale“ Bürger als schuldfähig gelten, weil sie angeblich die Fähigkeit besitzen, anders handeln zu können, obwohl diese Fähigkeit aus naturwissenschaftlicher Sicht eine Illusion ist, dann ist die gesamte Grundlage der Schulddogmatik fehlerhaft.
Die Schlussfolgerung: Das Urteil des BGH, den Freispruch aufzuheben, war im Ergebnis richtig, denn die Unterscheidung zwischen dem „wahnsinnigen“ Täter ohne Steuerungsfähigkeit und dem „normalen“ Täter mit Steuerungsfähigkeit ist eine Unterscheidung, die auf zwei Mal Nicht-Existenz basiert.
Der Freispruch hätte nicht aufgrund der fehlenden Steuerungsfähigkeit aufgehoben werden dürfen, sondern weil die Annahme der Existenz von Steuerungsfähigkeit bei allen anderen (also der gesamten juristischen Dogmatik) unzutreffend ist. Der BGH hat das richtige Resultat erzielt, aber er verharrt in der fehlerhaften Dogmatik der Willensfreiheit, anstatt diese fundamental in Frage zu stellen.
Die wesentlichen Punkte in der Zusammenfassung:
- Der Fall: Landgericht Saarlouis spricht Täter wegen Eifersuchtswahn und damit fehlender Steuerungsfähigkeit (§20 StGB) frei.
- Die BGH-Kassation: Der BGH hebt den Freispruch wegen mangelnder Prüfung der wahnhaften Natur der Eifersucht auf.
- Die Kernkritik (Das Wesentliche): Die Diskussion über die korrekte Diagnose eines Wahns (die Begründung des BGH) ist sekundär. Das Hauptproblem ist die juristische Fiktion der Steuerungsfähigkeit in §20 StGB.
- Das Argument: Da kein Mensch die Fähigkeit besitzt, unter mehreren möglichen Zukünften frei zu wählen (Illusion der Willensfreiheit), ist die Unterscheidung zwischen „schuldfähig“ und „schuldunfähig“ (§20 StGB) grundsätzlich fehlerhaft.
- Fazit: Der BGH hat korrekt kassiert, hätte dies jedoch nicht wegen des Prüfungsfehlers zum Wahn tun sollen, sondern weil die gesamte strafrechtliche Schuldzuweisung auf einer naturwissenschaftlich unhaltbaren Prämisse beruht.
Der Zustand der Welt – warum es Willensfreiheit nicht geben kann

Eine elegante und zugleich präzise Begründung über die Unmöglichkeit der Willensfreiheit in einer – abgesehen von Quanteneffekten – vollständig kausal bedingten Welt, findet sich auf dem Blog von Martin Bäker:
Jede Entscheidung, die ich treffe, ist durch den Zustand der Welt zu Beginn des Entscheidungsprozesses determiniert.
Es ist nach diesem Standpunkt also nicht denkbar, dass ich mich auch hätte anders entscheiden können.
Martin Bäker: Hier-wohnen-Drachen-Warum ich das Problem nicht verstehe
Die einzige Frage

Von was handelt die Willensfreiheit?
Es geht um eine einzige Frage:
Hätte eine bestimmte Person P zu einem bestimmten Zeitpunkt t auch anders handeln können, als sie gehandelt hat?
Wer die Frage verneint, verneint die Möglichkeit des freien Willens.
Wer die Frage bejaht, bejaht die Möglichkeit der Willensfreiheit.
Das ist alles. Die Definition dessen, von was die Willensfreiheit handelt, lässt sich auf diese eine Frage reduzieren. Die Antwort lautet entweder Ja oder Nein, so, wie die Frage, ob die Erde sich um die Sonne dreht, der Mensch mit den Affen einen gemeinsamen Vorfahren teilt oder ob Wasser aus zwei Wasserstoffatomen und einem Sauerstoffatom besteht, ebenfalls mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.
Viele Philosophen und auch manche Psychologen versuchen nun, mit Ausweichmanövern diese Fragestellung zu umgehen und sich dadurch einer konkreten Stellungnahme zu entziehen. Sie eröffnen Nebenschauplätze, indem sie von den „eigentlich interessanten Fragen“ fabulieren, (T. Metzinger), oder behaupten, es existiere Unvereinbares gleichzeitig, (der Wille sei sowohl determiniert als auch frei, (J. Kuhl) oder sie beschäftigen sich mit individuellen Fähigkeiten zur Selbstwahrnehmung und Selbstkontrolle. ( J.Bauer).
Alle diese Themenbereiche berühren lediglich Unterkategorien von Fragestellungen, die zwar in Teilaspekten das menschliche Handeln, Denken und Fühlen betreffen, sie beziehen sich aber nicht auf die übergeordnete und entscheidende Frage des Anderskönnens, die einzig eine Klärung der Frage nach der Existenz der Willensfreiheit erlaubt.
„Free will is dead, let’s bury it“

Sabine Hossenfelder:
I wish people would stop insisting they have free will. It’s terribly annoying. Insisting that free will exists is bad science, like insisting that horoscopes tell you something about the future – it’s not compatible with our knowledge about nature.
According to our best present understanding of the fundamental laws of nature, everything that happens in our universe is due to only four different forces: gravity, electromagnetism, and the strong and weak nuclear force. These forces have been extremely well studied, and they don’t leave any room for free will. (mehr …)
Thomas Metzinger : Die Freiheit, die ich meine …

„Dann müssen wir natürlich verstehen, was „Freiheit“ bedeuten soll. Die meisten Fachleute sind sich einig, dass es das „Anderskönnen“ nicht gibt: Körperbewegungen werden durch Gehirnvorgänge ausgelöst und gesteuert, quantenmechanische Effekte mitteln sich in den relevanten Größenordnungen und bei einer Körpertemperatur von 37° aus. Wenn alle physikalischen Randbedingungen, also der Körper, die Konfiguration des Gehirns und die Umwelt identisch sind, dann wird es auch zu identischen Körperbewegungen und geistigen Abläufen kommen. “
„Anderskönnen gibt es nicht“ fasst Metzinger zusammen. Offensichtlich mag er der Aussage „der meisten Fachleute“ nicht widersprechen, aber das Ergebnis scheint ihn nicht zufrieden zu stellen: Denn sogleich wendet er ein:
„Die eigentlich interessante Frage ist, ob es Formen von Freiheit in einem schwächeren und trotzdem philosophisch interessanten Sinn gibt, die in diesem Sinne mit dem wissenschaftlichen Weltbild in Einklang zu bringen sind.“
Hier wird jede Logik mit Füßen getreten: Denn wenn es kein Anderskönnen gibt, dann gibt es in Bezug auf die Willensfreiheit auch keinerlei andere Formen von Freiheit, weder in einem schwächerem noch in einem stärkerem Sinn.
Warum vernebelt Metzinger mit seinem Einwurf der „eigentlich interessanten Frage“ die Diskussion, die an der Stelle, an der ein Anderskönnen verneint wird, zu Ende ist?
Thomas Metzinger/ „Neuro-Bashing“ als Nachfolger des „Veganer-Bashings“
Die einzige Möglichkeit, in exakt derselben Situation

zwei unterschiedliche Dinge zu tun, wäre ein Zufallsgenerator; der passt aber genau nicht zum freien Willen.
Martin Bäker
M. Bäker http://scienceblogs.de/hier-wohnen-drachen
Ein Elementarteilchen ist unvorhersehbar aufgrund seines Quantenverhaltens, ein Mensch ist unvorhersehbar aufgrund seiner Komplexität.

